Covid Warn-APP*



   Die Covid Warn-App schützt Sie nicht vor Ansteckung mit dem Virus !     

Es werden mittels einer speziellen APP* (in der Schweiz SwissCovid App) bestimmte sogenannt anonymisierte Kontakt-Daten auf den dafür verwendbaren Smartphone-Computern und auf Servern gespeichert und verarbeitet. Menschen nähern sich einander unbewusst oder ungewollt ( Infektionsgefahr ) und die Begegnung aller Geräteinhaber , die die eingeschalteten Geräte auf sich tragen, wird auf den Geräten anonymisiert unter Anwendung bestimmter Verschlüsseleungsmethoden gespeichert.

Es werden bestimmte Betriebssysteme vorausgesetzt. Ohne diese kann die Covid-Warn-APP* nicht genutzt werden !

Kompatible Apps sind die SwissCovid App und gleichartige Apps aus anderen Ländern (zum Beispiel die Corona-Warn-App aus Deutschland).

Die Covid-Warn-APP misst via Bluetooth, ob sich Handy-Nutzer über eine längere Zeit nähergekommen sind und speichert diese Informationen auf den Smartphones. Das geschieht im Hintergrund mithilfe kryptographischer Schlüssel, sogenannte IDs, die ständig gesendet und empfangen werden. Nach zwei Wochen werden IDs gelöscht.

Innerhalb der Reichweite von Bluetooth tauscht das Mobiltelefon mit allen anderen Mobiltelefonen, welche ebenfalls eine kompatible App installiert haben, die zufälligen IDs (Identifizierungscodes) aus. ( BAG )

Der Datenaustauch über Bluetooth ( senden/ empfangen) findet statt, wenn sich Menschen mit solchen Geräten eine bestimmte Zeit lang über zu kurze Distanz gefährlich Nahe kommen. ( Infektionsgefahr !

Eine Annäherung an möglicherweise mit dem SARS-Covid-2 Virus infizierte Personen ist zu unterlassen.Nähe ist nur möglich, wenn alle Beteiligten Schutzmaske tragen und die Hygieneregeln anwenden.)
.


"Da die Mobiltelefone allein anhand der Stärke des Bluetooth-Signals den Abstand zueinander schätzen, können Fehler entstehen." (nzz)

Die Covid Warn-App verarbeitet Daten und schützt Sie nicht vor Ansteckung mit dem Virus....
...... Falsche Einstellungen in den Smartphone-Computer-Geräten machen Ihr Privatleben und Ihre Geräte unsicher....

.... Nutzbar nur für Menschen, die neuere amerikanische und asiatische Smartphone-Computer-Geräte mit sich tragen und bedienen können.
Wenn die Smartphone-Computer Geräte eingeschaltet sind muss das angreifbare Bluetooth nicht dauernd in Betrieb sein



Die Covid-Warn-APP* soll immer dann eingeschaltet sein, wenn Infektionssituationen mit unbekannten Personen auftreten können, aber es ist besser, sie zu Hause auszuschalten.

Die Geräte können somit Zuhause oder zwischendurch ausgeschaltet werden

Bluetooth sendet auch jeweils eine Geräteidentifikation mit dem Gerätenamen :
Diese ausschalten, abändern oder entfernen für Anonymität ( Einstellungen für Bluetooth)
. Zusätzlich in den Geräte-Einstellungen für Bluetooth Sichtbarkeit auf "Verborgen" schalten)




«false positives» :   Möglich, wenn ein Smartphone durch eine recht dünne Wand mit einem anderen Smartphone verbunden wurde und die dazugehörige Person später als positiv getestet wurde und es über die Covid-Warn-APP* mitgeteilt hat
«Keine Information» :    Wenn jemand zwar die Covid-Warn-APP* installiert, aber Bluetooth ausgeschaltet hat. Ohne Covid-Warn-App. Ohne Smartphone. Ohne Internet.
«Speicherung» :    Ausgetauschte Kontaktinfos werden auf den mit Bluetooth verbundenen Geräten, die einander nahe gekommen sind ,gespeichert.
Das sind die Geräte , auf denen die Covid-Warn-APP* installiert ist und eingeschaltet ist.
«Internet» :     Die Covid-Warn-APP* muss auch über die Funknetzanbieter, private WLAN- und öffentliche WLAN Internetzugänge kommunizieren und entscheidet nicht, von wo her und wo durch über das Internet gesendet und empfangen wird.
«Standort» :     Eine Standortortung ist von Anbietern anderer APP* mit GPS Funktion jederzeit möglich, wenn die GPS- Standorbestimmung -Funktion eingeschaltet ist und Datenübermittling nicht ausgeschaltet ist.

Sämtliche Betriebsystemfunktionen, die GPS- Standortortung für APP* zulassen, müssten ausgeschaltet werden, will der Standort nicht über Internet "irgendwohin" übermittelt werden.
Telefongesellschaften können Standorte unter mithilfe ihrer Funkmasten bestimmen , wenn die Telefonfunktion und die Datenübermittlung eingeschaltet ist.
Im "Flugmodus" sind sämtliche Telefon- und Internetsendefunktionen ausgeschaltet. Bluetooth für die Warn-APP müsste dann weiterhin funktionieren.
Bei eingeschaltetem WLAN nimmt das Gerät über WLAN Verbindung in das Internet. Somit wird für obengenannte wieder eine Standortbestimmung für ihr Gerät möglich .
«Unfreiwillig woanders mitmachen ( Gerät , APP* ) :     Funktionen wie " "Programm zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit" oder "Mitmachchen zur Verbesserung der Geräteeigenschaften" ausschalten. Sonst werden Ihre Nutzerdaten und Standortdaten an die Geräte-Hersteller, Betriebsystem-Hersteller und APP-Entwickler übermittelt.
Diese Funktionen dienen zum ausspionieren der Gerätebesitzer und sind meist eingeschaltet. Sie müssen in den Einstellungen gefunden werden und sollten dort ausgeschaltet werden.


+ Eine Ansteckung mit dem Sars-CoV-2 Virus kann trotzdem stattfinden , obwohl Personen mehr als zwei Meter Abstand zueinander haben. +


Die Initiatoren der Covid Warn-APP erhoffen sich eine Solidarität in der Schweizer Bevölkerung, die zum tragen von Schutzmasken und einhalten der Abstandregel mitnichten erkennbar ist. ( 26.06. )

Abeler-Dörner vom Nuffield Department of Medicine der Universität Oxford hatte zusammen mit anderen Forscherinnen und Forschern in einer Studie simuliert, wie eine Kontaktverfolgungs-App gegen die Ausbreitung des Coronavirus helfen kann. Dabei kamen sie zum Schluss, dass eine Tracing-Anwendung dann anfängt zu wirken, sobald mindestens 15 Prozent der Bevölkerung mitmachen. Dann könnten Infektionsketten unterbrochen und Ansteckungen verhindert werden. Ohne jede weitere Schutzmaßnahme wie Atemschutzmasken oder Sicherheitsabstand wären 60 Prozent notwendig, um einen signifikanten Effekt zu zeigen.(sat 1 26.06)



* APP = Software Programme , die auf Ihrem Smartphone-Computer installiert sind oder Sie selber installieren.

Es besteht das Risiko, dass Gerätehersteller und Betriebsytemhersteller , mangelhafte Geräte sowie die datenverwaltenden Behörden die Daten unsachgemäss verarbeiten und in andere Länder übermitteln könnten


Die App schützt die Daten der Benutzerinnen und Benutzer so, dass über weite Strecken kein Personenbezug hergestellt werden kann. Dennoch ist ein Personenbezug nicht absolut auszuschliessen. So besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass bei der Benachrichtigung einer möglicherweise gefährdeten Person, diese aufgrund ihrer Erinnerung an ihre Sozialkontakte der letzten Tage allenfalls Rückschlüsse auf die Identität der infizierten Person ziehen kann. Diese Benachrichtigung umfasst die Information, dass die Benutzerin oder der Benutzer potenziell dem Coronavirus ausgesetzt war, die Angabe, an welchem Tag dies zum letzten Mal der Fall war, den Hinweis, dass das BAG eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt und die Verhaltensempfehlungen des BAG. Durch die Benutzung der App können somit potenziell auch Personen identifiziert werden.


----- Zur Seite vom BAG: ---------------
BAG---swisscovid-app-und-contact-tracing.html

+ - Massnahmen-des-Bundes-- Webseite des Bundes (Schweiz)


+ +
--BAG--- Erläuterungen zur Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS: (PDF) 2020-06-29 --Mehr..



+ --BAG-- SwissCovid App_Faktenblatt_200622.pdf


BAG_SwissCovid_Datenschutzerklaerung_24_Juni_2020.pdf

Hier wichtig: Am Schluss des obigen PDF

8 Weiteres

Es werden Protokolle über Zugriffe auf das VA-Backend und das Codeverwaltungssystem zu den in den Artikeln 57l–57o des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 (RVOG; SR 172.010) aufgeführten Zwecken gespeichert. Die Zugriffe können statistisch ausgewertet werden. Es sind die Artikel 57i–57q RVOG und die Verordnung vom 22. Februar 2012 über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen (SR 172.010.442), anwendbar.

Die Protokolldaten werden folgendermassen vernichtet:

•Protokolldaten von den vom BAG beauftragten Dritten: 7 Tage nach ihrer Erfassung.

•Im Übrigen richtet sich die Vernichtung der Protokolldaten nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung vom 22. Februar 2012 über die Bearbeitung von Personendaten, die bei der Nutzung der elektronischen Infrastruktur des Bundes anfallen (SR 172.010.442).

9 Änderungen
Das BAG kann diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle publizierte Fassung bzw. die für den jeweiligen Zeitraum gültige Fassung. Diese Datenschutzerklärung wurde in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend. Im Falle einer Aktualisierung wird der Benutzer oder die Benutzerin der App über die Änderung in geeigneter Weise informiert.

Zur Seite: + BAG Datenschutzerklaerung-Nutzungsbedingungen.html




SwissCovid_App_Replay-Angriffe_und_AEM-Manipulationen.pdf--Mehr..

Die Öffentlichkeit sollte darüber informiert werden, dass man die App jederzeit ein- und ausschalten und so die Ausstrahlung von EphIDs für bestimmte Zeiträume unterbinden kann. Es ist wichtig, die App immer dann laufen zu lassen, wenn Infektionssituationen mit unbekannten Personen auftreten können, aber es ist besser, sie zu Hause auszuschalten, was das Risiko eines Replay-Angriffs auf der Empfangsseite, an Orten, die später nicht exponiert werden sollten, oder bei der Arbeit verringert, wenn ein Risiko von BLE-Sammlern besteht, die vom Arbeitgeber betrieben werden. Die Verwendung der App ist keine binäre Entscheidung, sondern kann von den Benutzern je nach ihrer aktuellen Umgebung angepasst werden.


SwissCovid App_FAQ_Einsatz Bluetooth und API von Apple und Google.pdf--Mehr..
Bluetooth Bluetooth Low Energy (BLE) ist eine Technologie zur Messung des Abstands zwischen zwei Mobiltelefonen. Unter perfekten Bedingungen hat es eine maximale Reichweite von etwa 100 Metern (im Freien, ohne Wände oder ähnliche Gegenstände zwischen den beiden Telefonen). Es ist nur möglich, über die BLE festzustellen, dass ein Gerät in der Nähe eines anderen Geräts liegt. SwissCovid verwendet über das «ExposureNotification»-Rahmenwerk Bluetooth, um andere mobile Geräte im kritischen Bereich von etwa 2 Metern in offenen Räumen zu erkennen. Wände können die Übertragung des Bluetooth-Signals bis zu einem gewissen Grad blockieren, so dass in diesem Zusammenhang nur sehr wenige Fehlalarme auftreten sollten. Falsche Meldungen sind jedoch durchaus möglich, zum Beispiel, wenn Plexiglasfenster (Fenster) nicht erkannt werden.

SwissCovid App_FAQ_Einsatz Amazon Cloud Front.pdf--Mehr..
Alle Datenverarbeitungen, die zentral durchgeführt werden müssen (Autorisierungscode), erfolgen im Rechenzentrum der Bundesverwaltung.•Datentransporte von Daten, die keine anderen Nutzer haben dürfen (Autorisierungscode und Freigabe der Schlüssel einer Person at Risk an den Publikationsserver), werden in verschlüsselter Form über das Internet zwischen Mobilgerat und Servers der Bund durchgeführt. •Datentransporte von Daten, die alle Nutzer der SwissCovid App haben müssen, werden aus dem Rechenzentrum des Bundes über den Service Amazon CloudFront mittels Internet und mobilen Datennetzen publiziert. Mit diesen Daten kann man nur eine einzige Sache machen: Man kann auf seinem eigenen Mobilgerät nachberechnen, ob man dem Mobilgerät des Schlüsselursprungs begegnet ist. Und diese Nachberechnung kann jedes Mobilgerät nur für seine eigenen Begegnungen durchführen. Diese Nachberechnung kann niemand und keine Maschine für andere Mobilgeräte durchführen.Was bedeutet speichern in der Amazon CloudFront? •Die Amazon CloudFront verteilt Informationen, die alle Nutzer der SwissCovid App haben müssen, und die diese Nutzer nur für sich nutzen können.

SwissCovid App_Bekannte Probleme.pdf--Mehr..
iOS: «Region Changed» System-PopupGitHub Issue #127: Geofencing active: Exposure Notification Region Changed [2] :  Es wurde beobachtet, dass iOS bei eingeschaltetem COVID-19-Kontaktprotokoll eine Meldung zur geänderten Region («Region Change») schaltet, obwohl man sich nur innerhalb der Schweiz aufgehalten hat. Dieses Popup sollte gemäss Apple nur dann erscheinen, wenn sich der Nutzer in einem ausländischen Handynetz befindet.Der Fehler wurde an Apple gemeldet. Das Popup schränkt die Funktionsweise der App nicht ein.

iOS: «Zu wenig Speicher, um COVID-19-Kontaktmitteilungen zur Verfügung zu stellen» System-Popup GitHub Issue #162: IEN11 and Insufficient Memory popup [3]: Es wurde vereinzelt die Fehlermeldung IEN11 in der SwissCovid App beobachtet. Zusätzlich dazu wurde auf diesen Geräten über ein System Popup auf zu wenig freien Speicherplatz hingewiesen. Beide Fehler konnten nicht zuverlässig reproduziert werden. Der Fehler wurde an Apple gemeldet und ist in Behebung.



Ab einschalten eines Gerätes und Einstieg in das Internet gelten auch die " Datenschutzbestimmungen " der Gerätehersteller, der Betriebsystemhersteller , sowie der Portale von denen Sie die APP* auf Ihr Gerät herunterladen müssen. Sie haben dort sicher schon einige APP heruntergeladen und man kennt Sie und Ihre Geräte schon recht gut. Beim herunterladen der APP* werden Sie und die geladene APP* Identifiziert. Geräte und Betriebsysteme senden dazu auch noch Informationen an die Betreiber und Hersteller. So werden jeweils wie nebenbei auch Standorte und Wegspuren erfasst mittels in Betriebsystemen eingebauten zum Beispiel " APP* zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit " oder möglicherweise versteckte möglicherweise Programme .










Artikel:

Deutschland Corona-Warn-App Wieso müssen Android-Nutzer den Standortzugriff aktivieren.txt Spiegel 16.06
ÄhnliCh in der Schweiz

https://de.wikipedia.org/wiki/Corona-Warn-App ( Info für Deutsche Warn App )





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Infos zu Covid-Zertifikaten und e-ID


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Zusammenfassung der Re-Check | Follow The Money Recherche Catherine Riva, Serena Tinari – Re-Check.ch | Jannes van Roermund November – Dezember, 2021

Die Verwendung des Covid-19-Zertifikats ist derzeit auf Statusmeldungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus beschränkt. Wie unsere Recherchen und ausführlichen Interviews mit spezialisierten Forschern zeigen, sind mächtige kommerzielle und staatliche Akteure bestrebt, das Covid-19-Zertifikat in einen digitalen Identitätsnachweis (e-ID) umzuwandeln. Unsere Recherche zeigt, dass diese Verschiebung bereits im Gange ist und einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel herbeiführt, welcher eine dringende gesellschaftliche Debatte erfordert. Leider wird diese vom Regime, das im Namen der Krise eingeführt wurde, erstickt. Schliesslich zeigt diese Exklusivität von Re-Check, dass die Schweizer Behörden mit den sensiblen Daten der COVID-Zertifikate nicht ganz so umgehen, wie sie es behaupten.

In Zusammenarbeit mit dem niederländischen Enthüllungsjournalisten Jannes van Roermund, hat Re-Check eine dreiteilige Serie über das #FunctionCreep-Potenzial der Covid-19-Impfpässe (auch «grüner Pass», «Gesundheitspass», «Covid-Pass», «Covid-Zertifikate» genannt) veröffentlicht.

Ab September 2021 wird der Gültigkeitsbereich des Covid-Zertifikats in den meisten Ländern sukzessive erweitert. Der QR-Code Covid-19 ist heute nicht mehr nur eine «moderne, einfache und sichere Lösung», die, wie uns vor einigen Monaten gesagt wurde, «die Welt wieder öffnen und den Menschen die Möglichkeit geben sollte, wieder zu reisen»: Er ist zu einer unverzichtbaren Voraussetzung geworden, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Angesichts der Geschwindigkeit, mit der sich Covid-19-Zertifikate verbreitet haben, des Problems, das sie für den Datenschutz darstellen, und des Stellenwerts, den sie in unserer Gesellschaft mittlerweile eingenommen haben, ist die Frage berechtigt: Wann werden die Behörden aufhören, uns dieses System aufzuzwingen? Die Geschichte der Technologie lehrt uns, dass die Antwort darauf lauten könnte: vielleicht nie. Denn wenn eine solche «vorübergehende» Lösung eingeführt wird, besteht die Gefahr, dass sie dauerhaft wird und schliesslich für einen anderen Zweck als den ursprünglich geplanten verwendet wird. Man spricht dann von einem «function creep» (Zweckentfremdung oder Funktionsentfremdung).

Bert-Jaap Koops von der Universität Tilburg in den Niederlanden erklärt: «Was den ‘function creep’ von einer Innovation unterscheidet, ist, dass er eine qualitative Veränderung der Funktionalität beinhaltet, die Bedenken hervorruft. Nicht nur wegen der Veränderung selbst, sondern auch, weil diese Veränderung nicht ausreichend als transformativ anerkannt wird und daher einer Diskussion bedürfen würde.» Im Fall des Covid-19-Zertifikats deutet alles darauf hin, dass die Gefahr eines «function creep» besonders gross ist. Denn eine der denkbaren Zweckentfremdungen des Zertifikats deckt sich genau mit der Agenda mächtiger Interessengruppen. Bereits seit 2020 versuchen private und staatliche Akteure, die Implementierung des Covid-19-Zertifikats als Wegbereiter für ein umfassenderes und universelleres System zu präsentieren: ein Wallet für digitale Identitäten (e-ID, auch elektronische Identität genannt).

Unsere Recherchen haben gezeigt, dass ein Gewirr von staatlichen und nichtstaatlichen Stellen die Krise tatsächlich ausnutzt. «Digitale Identitätssysteme sind auf dem Vormarsch», bestätigen Tommy Cooke vom Surveillance Studies Centre an der kanadischen Queen’s University und Benjamin J. Muller, ausserordentlicher Professor am Fachbereich für Politikwissenschaften am King’s University College der University of Western Ontario. Sie betonen, dass diese Risiken über Cybersicherheit, verantwortungsvolle Unternehmensführung und organisatorische Verantwortung hinausgehen: «Wir möchten jeden ermutigen, sich die grosse, aber wichtige Frage zu stellen: Was bedeutet es, die Identität zu digitalisieren, und was ist die Musteridentität? Mit anderen Worten: Wer ist der Modellbürger eines digitalen Identifikationssystems, und wie wird sein Bürgerprofil dazu verwendet, die Datenkategorien und Datenbanken zu erstellen, die für die Verifizierung erforderlich sind?»